Kostenvoranschlag
und Rechnungsprüfung
Lassen Sie Ihren Kostenvoranschlag erstellen – in Groß-Gerau, Darmstadt, Mainz, Wiesbaden und Umgebung!
Kostenvoranschlag
Sie wurden unschuldig in einen Autounfall verwickelt und benötige einen Kostenvoranschlag?
Ich erstelle Ihnen als unabhängiger, qualifizierter KFZ Gutachter Ihren Kostenvoranschlag oder eine Rechnungsprüfung schnell und zuverlässig.
Wenn nach einem Verkehrsunfall an Ihrem Auto nur geringe Schäden entstanden sind, bietet sich dafür ein Kostenvoranschlag an. Dieser ist deutlich günstiger und schneller anzufertigen, besitzt aber keineswegs die Präzision und Ausführlichkeit eines echten Schadengutachtens. Somit wird die Schadenhöhe grob geschildert, aber nicht detailliert dokumentiert. Hierbei werden die vorzunehmenden Arbeiten, die benötigten Teile und voraussichtlichen Kosten aufgelistet.
Die Kostenvoranschläge eines Gutachters werden den Werkstatt Kostenvoranschlägen immer vorgezogen und von den Versicherern reibungsloser akzeptiert. Dadurch profitieren Sie von einigen Vorteilen, wenn ich Ihnen einen Kostenvoranschlag erstelle.
Rechnungsprüfung
Sollten Probleme bei der Rechnung vorliegen, so haben Sie das Recht die Rechnung von mir als Sachverständiger prüfen zu lassen.
Grundlegend wird bei der Rechnungsprüfung kontrolliert, ob die Instandsetzung den jeweiligen Rechnungspositionen entspricht. Da häufig Unregelmäßigkeiten zum Vorschein kommen, die dem Unfallverursacher dann finanziell zu Lasten fallen, kann eine Rechnungsprüfung äußerst sinnvoll sein. Mit meiner Expertise als Kfz Sachverständige, kann ich allerdings belegen, welcher Reparaturwert sinnvoll ist und ob die Rechnung richtig erfasst wurde.
Wann zahlt die Versicherung bei einem Autounfall?
- Wenn eindeutig klar ist, wer die Schuld an dem Unfall trägt, kann der Versicherer des Unfallverursachers den Schadensersatz bezahlen, nachdem der Geschädigte diesen eingefordert hat.
- Wenn der Unfallverursacher die alleinige Schuld an dem Unfall hat, muss sein Versicherer für die gesamten entstandenen Kosten aufkommen. Hierzu zählen jedoch nicht nur die Schäden am Fahrzeug, sondern auch die Kosten für eine ärztliche Behandlung und Schmerzensgeld, wenn dieses eingefordert werden sollte.
- Wenn nun aber jeder beteiligte am Unfall eine Teilschuld trägt, dann übernimmt die Haftpflichtversicherung nicht die gesamten Kosten. In solchen Fällen, wird nur der Schaden übernommen, den man tatsächlich selbst am Fahrzeug verursacht hat.
Für viele Menschen ist die Frage nach der Zeit, wie lange es dauert, bis die Versicherung zahlt, ein sehr wichtiger Punkt. Hierbei gibt es mehrere Szenarien. Kommt es beispielsweise zu einem Schadensersatzprozess, so kann es 5 Monate bis mehrere Jahre dauern, bis Sie das Geld von der Versicherung erstattet bekommen.
Handelt es sich um einen normalen Verkehrsunfall und es kommt zu keinem Prozess, brauchen Sie auch hier ein wenig Geduld. In der Regel kann man sagen, dass die Haftpflichtversicherung nach 4 – 6 Wochen zahlt. Bei der Teilkasko-Versicherung und der Vollkasko-Versicherung geht dies etwas schneller. Nachdem die Schadenshöhe feststeht, können Sie nach 2 – 4 Wochen mit Ihrem Geld rechnen.
GESTELLTE
FRAGEN
Die Erstellung eines Kostenvoranschlages genügt in der Regel bei kleineren Schäden, den sogenannten Bagatellschäden. Hier werden jedoch nur die voraussichtlichen Reparaturkosten und deren Dauer ermittelt. Eine Beweissicherung und weitere Ansprüche werden nicht beziffert.
Grundsätzlich muss zwischen dem unverbindlichen und dem verbindlichen Kostenvoranschlag unterschieden werden. Der Unterschied besteht darin, dass die Kosten bei dem unverbindlichen Kostenvoranschlag um ca. 20% überschritten werden dürfen. Bei dem verbindlichen Kostenvoraschlag, werden keine weiteren Kosten fällig. Denn diese Kosten müssen eingehalten werden.
Kontakt
Sie haben noch Fragen oder ein anderes Anliegen? Dann hinterlassen Sie mir doch einfach eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Ich berate Sie sehr gerne!
- Harald Petry
KFZ-Sachverständigenbüro
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Rathausstraße 7a
64521 Groß-Gerau - 06152-179920
- harald.petry@shp-gg.de